4. Welche Einnahmen gelten als steuerpflichtig?

Nicht jede Einnahme aus dem Sammeln von Pfandflaschen muss versteuert werden. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Wer regelmäßig größere Mengen an Flaschen sammelt, etwa als Nebentätigkeit, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Ein einmaliger Besuch des Automaten nach einer Feier oder das spontane Sammeln von Flaschen bleibt jedoch steuerfrei.
Wichtig ist, dass auch Gelegenheits-Sammler ihre Einnahmen im Auge behalten sollten, insbesondere wenn sie regelmäßig Flaschen abgeben und damit systematisch Geld verdienen. In diesem Fall könnte die Grenze zwischen privatem Sammeln und gewerblichem Handel überschritten werden, was steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Klicken Sie auf die nächste Seite
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