Finale: Kein Gesetz, viel Gezeter

Der entscheidende Punkt kommt zum Schluss: Es existiert weiterhin keine bundesweite Kleiderordnung. Jeder Freibad-Träger entscheidet selbst. Was in Lörrach strikt verbannt ist, bleibt in Berlin oder Hamburg erlaubt – solange das jeweilige Hausrecht es gestattet.
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Damit steht fest: Der Burkini-Streit ist weniger ein Gesetzesfall als ein Kulturkampf um Hygienegefühl, Freiheitsanspruch und Sommerlaune. Und während die Chlorpumpen surren, bleibt wohl auch der nächste Badetag ein Mode-Politikum.
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